Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.07.1996

Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95   

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https://dejure.org/1996,847
BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95 (https://dejure.org/1996,847)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1996 - 9 AZR 165/95 (https://dejure.org/1996,847)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 (https://dejure.org/1996,847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hensche.de

    Urlaub, Erziehungsurlaub, Resturlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des Erziehungsurlaubs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MTV für die Arbeitnehmer/-innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 29.6.1989 (MTV) § 16, § 26 Abs. 1 und Abs. 3; BUrlG § 1, § 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1; BEerzGG § 17 Abs. 2 und Abs. 3
    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des Erziehungsurlaubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 29
  • NJW 1996, 3293
  • NZA 1997, 44
  • BB 1996, 1067
  • BB 1996, 1068
  • BB 1996, 2046
  • DB 1996, 2132
  • DB 1996, 989
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95
    Dazu war sie auch noch in dieser Zeit berechtigt (Senatsurteil vom 28. Juli 1992 BAGE 71, 50 = AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95
    Er ist unabdingbar (Senatsurteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 549/91 - AP Nr. 23 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 329/91

    Urlaubsabgeltung und tarifvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95
    Der tarifliche Anteil des Urlaubsabgeltungsanspruch ist daher verfallen (Senatsurteil vom 25. August 1992 - 9 AZR 329/91 - AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Will er seine Befugnis ausüben, ist eine (empfangsbedürftige) rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, um den Anspruch auf Erholungsurlaub herabzusetzen (vgl. BAG 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 29 [zu § 17 BErzGG]; 27. November 1986 - 8 AZR 221/84 - zu 2 b der Gründe, BAGE 53, 366 [zu § 8d MuSchG aF]; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 17 BErzGG Rn. 5) .

    Selbst die Abgabe der Erklärung erst im Rechtsstreit um die Zahlung der Urlaubsabgeltung ist als wirksam angesehen worden (BAG 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 29; 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .

    Die beiden von der Beklagten angeführten Entscheidungen vom 23. April 1996 (- 9 AZR 165/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 29) und 28. Juli 1992 (- 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) ergingen zu § 17 BErzGG.

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    aa) Der Senat hat zu § 17 Abs. 2 BErzGG (nunmehr § 17 Abs. 2 BEEG) angenommen, diese Vorschrift verlängere den Übertragungszeitraum des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum Ablauf des nächsten auf die Beendigung der Elternzeit folgenden Jahres.Er konnte allerdings offenlassen, ob die Sonderregelung die Befristung des Urlaubsanspruchs ( § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG ) auf das nächste Kalenderjahr oder zusätzlich auch auf den Übertragungszeitraum ( § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG ) ausdehnt (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 - Rn. 19 ff., BAGE 126, 352; anders noch BAG 21. Oktober 1997 - 9 AZR 267/96 - zu I 2 b der Gründe; 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - zu I 2 der Gründe, BAGE 83, 29) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Die erste Elternzeit der Klägerin begann am 3. Dezember 2001, dauerte im Jahr 2001 also keinen vollen Kalendermonat an (vgl. Senat 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - BAGE 83, 29, zu II 1 der Gründe; Buchner/Becker Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 8. Aufl. § 17 BEEG Rn. 12; Hk-MuSchG/BEEG/Rancke § 17 BEEG Rn. 7).

    Die Vorschrift stellt sicher, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht zum Verfall des Erholungsurlaubs führt (Senat 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 -BAGE 83, 29, zu I 2 der Gründe).

    Das gilt auch dann, wenn der Urlaub wegen einer weiteren Elternzeit nicht genommen werden kann (Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 267/96 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 75 = EzA BErzGG § 17 Nr. 8, zu I 2 b der Gründe; 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 -BAGE 83, 29, zu I 2 und 3 der Gründe).

    (1) § 17 Abs. 2 BErzGG stellt sicher, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht zum Verfall des Erholungsurlaubs führt (Senat 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - BAGE 83, 29, zu I 2 der Gründe).

    Sie sind insoweit unwirksam (vgl. Senat 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - BAGE 83, 29, zu II 4 der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1688
BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96 (https://dejure.org/1996,1688)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 5 AZB 5/96 (https://dejure.org/1996,1688)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 (https://dejure.org/1996,1688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer Betriebskrankenkasse

  • Der Betrieb

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 Nr. 3b; GVG § 17a; SGB IV § 29, 36
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - C. Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Kündigungsstreit des Geschäftsführers einer Betriebskrankenkasse - Arbeitnehmerähnliche Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3293
  • ZIP 1996, 1714
  • NZA 1997, 62
  • NZA 1997, 63
  • BB 1996, 2204
  • DB 1997, 835
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96
    An die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt allerdings das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit (BAG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 639/89 - BAGE 66, 113 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979).

    Dabei kann eine arbeitnehmerähnliche Person auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der mehreren Auftraggeber wesentlich ist und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAG Urteil vom 17. Oktober 1990, aaO).

  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96
    Auch insoweit ist hinsichtlich der Rechtsverhältnisse zwischen dem Organisationsakt der Bestellung des Klägers als Geschäftsführer der Betriebskrankenkasse (vgl. § 36 Abs. 2 SGB IV) und dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dieser Bestellung zugrunde liegt, zu unterscheiden (vgl. für den Fall der Bestellung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft: BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BSG, 23.01.1973 - 3 RK 17/70

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Aufsichtsbehörde - Klage - Fehlerhafte

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96
    Die Beklagte darf ihm keinerlei Weisung für seine Tätigkeit erteilen (BSGE 35, 121, 125).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Außerdem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - NJW 1997, 1724, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979, unter II 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer -

    Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Ferner muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; 80, 256, 264; BAG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 = AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = ZIP 1996, 1714 unter II 5 b, vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 = AP Nr. 30 zu § 5 ArbGG 1979 = NJW 1997, 2404 unter II 1 und vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = ZIP 1997, 2208 = NJW 1998, 701 unter II 1, jew.m.w.Nachw.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

    Ebenso schließt eine geschäftsführende Tätigkeit die Annahme einer Arbeitnehmerähnlichkeit nicht grundsätzlich aus (BAG 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 -).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96

    Rechtsweg - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB

    Das reicht zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684 ).
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Darüber hinaus muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 80, 256, 264 = AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, zu B II der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 29.12.1997 - 5 AZB 38/97

    Rechtsweg - Liquidator in Treuhandgesellschaften

    Darüber hinaus muß die wirtschaftlich abhängige Person auch ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAG Beschluß vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 -, aaO; BAGE 80, 256, 264 = AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, zu B II der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979).
  • OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01

    Steuerberater ist kein Arbeitnehmer

    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; BAG NJW 1996, 3293; BGH NJW 1999, 218, 220 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - W (Kart) 5/05

    Franchisenehmers als arbeitnehmerähnliche Person

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B.: NJW 96, 3293, NJW 97, 1724, NJW 97, 2404, NJW 97, 2973, NJW 2001, 1373 und 1374), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 140, 11, 20f. = NZA 99, 53 und BGH 152, 213, 217), gehören zu diesem Personenkreis Personen, die zwar selbständig, aber vom Vertragspartner wirtschaftlich abhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.
  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

    Eine geschäftsführende Tätigkeit schließt die Annahme einer Arbeitnehmerähnlichkeit nicht grundsätzlich aus (vgl.: BAG, Beschl. v. 25.07.1996 - 5 AZB 5/96 -).
  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

  • BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
  • ArbG Köln, 14.10.2004 - 4 Ca 6925/04
  • OLG Naumburg, 07.10.1997 - 7 W 22/97

    Subordination des Frachtführers mit dem Charakter eines arbeitsrechtlichen

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